Keine nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund verlorener Gesellschafterdarlehen nach Inkrafttreten des MoMiG
Nachweisanforderungen hinsichtlich des Bestehens und der Höhe krisenbestimmter Gesellschafterdarlehen
Leitsatz
1. Seit Inkrafttreten des MoMiG führen verlorene Gesellschafterdarlehen grundsätzlich nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten
einer Kapitalbeteiligung (Anschluss an ). Der Senat folgt dem BFH jedoch nicht hinsichtlich
der übergangsweisen Weiteranwendung des alten Rechts.
2. Den Nachweisanforderungen hinsichtlich des Bestehens und der Höhe krisenbestimmter Gesellschafterdarlehen genügt es nicht,
allein die Liquidationsbilanz vorzulegen, aus der sich ein bestimmter Saldo eines bestimmten Kontos der Buchführung ergibt.
3. Die zum Nachweis vom Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen (im Streitfall Buchführungsunterlagen, namentlich Konten,
sowie Jahresabschlüsse) können nur generell auf Plausibilität und Seriosität daraufhin geprüft werden, dass der Darlehensbestand
dann insgesamt an- oder abzuerkennen ist; eine Berücksichtigung lediglich von plausibel gemachten Teilbeträgen kommt nicht
in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 987 DStZ 2018 S. 597 Nr. 17 EFG 2018 S. 1366 Nr. 16 GmbH-StB 2018 S. 335 Nr. 10 KÖSDI 2018 S. 20942 Nr. 10 NAAAG-88689
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