Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) [1]
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen
Teil 1: Grundsätze und Fristen
Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind
1.1Autorisierungssystem
ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.
1.2System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers
ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.
1.3System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber
ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.4System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.
1.5Clearing-System
ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.
1.6Settlement-System
ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.
1.7Kontoführungssystem
ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.
1.8Cash Center
Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.
1.9IT-System für das Cash Management
ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.
1.10System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers
ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.
1.11System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber
ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.12System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.
1.13System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
ein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden. Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom eingereicht werden.
1.14System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.
1.15System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
1.16Wertpapier-Settlement-System
ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.17Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers
ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
1.18System eines Zentralverwahrers
ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.19System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen
ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.
1.20System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz
ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.
1.21System eines Handelsplatzes
System eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom .
1.22Sonstiges Depotführungssystem
ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.
1.23Vertragsverwaltungssystem
ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis eines Lebensversicherers, einer privaten Krankenversicherung oder einer Kompositversicherung.
1.24Leistungssystem
ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung und privater Krankenversicherung oder ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung, Speicherung, Berechnung und Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
1.25Schadensystem (Komposit)
ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.
1.26Auszahlungssystem
ein System zur Auszahlung der Entschädigung, Versicherungsleistung oder Leistungen der Sozialversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an den Zahlungsempfänger.
1.27Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Nicht mehr als Kritische Infrastruktur gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.
Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.
Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.
Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
einem identischen technischen Zweck dienen und
unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2: Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
15 000 000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
93 500 000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
18 000 000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 Personen wie folgt berechnet:
6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000
Teil 3: Anlagenkategorien und Schwellenwerte
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Spalte A | Spalte B | Spalte
C | Spalte
D |
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
1. | Bargeldversorgung | ||
1.1 | Autorisierung einer
Abhebung | ||
1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
1.1.2 | System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den
Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
1.2.2 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der
Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System
bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten
Transaktionen | 15 000 000 |
1.4 | Bargeldlogistik | ||
1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl
bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
2. | Kartengestützter
Zahlungsverkehr | ||
2.1 | Autorisierung | ||
2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer
kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
2.1.2 | System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System
bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten
Transaktionen | 21 500 000 |
2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den
POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
2.2.3 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der
Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und
Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System
bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten
Transaktionen | 21 500 000 |
3. | Konventioneller
Zahlungsverkehr | ||
3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder
Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
3.2.1 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen
Clearing-Systems/Jahr | 100 000 000 |
3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
4. | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier-
und Derivatgeschäften | ||
4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
4.1.1 | System einer Clearingstelle
oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und
Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung
von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.2.2 | Depotführungssystem eines
Finanzmarktinfrastrukturbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.2.3 | System eines
Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.3 | Verbuchung Geld | ||
4.3.1 | System zur Aufbereitung der
Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
4.4.1 | System für das Erzeugen von
Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen
Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
4.5 | Ausführung des Handels | ||
4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der
Transaktionen/Jahr | 850 000 |
4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
5. | Versicherungsdienstleistungen und Leistungen der
Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für
Arbeitsuchende | ||
5.1 | Versicherungsdienstleistungen | ||
5.1.1 | Vertragsverwaltungssystem | Leistungsfälle
Lebensversicherung/Jahr oder | 500 000 |
Leistungsfälle private Krankenversicherung/ Jahr
oder | 2 000
000 | ||
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr | 500 000 | ||
5.1.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle
Lebensversicherung/Jahr oder | 500 000 |
Leistungsfälle private Krankenversicherung/ Jahr
oder | 2 000 000 | ||
5.1.3 | Schadensystem (Komposit) | Schadensfälle
Kompositversicherung/Jahr | 500 000 |
5.1.4 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr oder | 500 000 |
Leistungsfälle
private Krankenversicherung/ Jahr oder | 2 000 000 | ||
Schadensfälle
Kompositversicherung/Jahr | 500 000 | ||
5.2 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für
Arbeitsuchende | ||
5.2.1 | Verwaltungs-
und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung | Anzahl der
Versicherten | 500
000 |
5.2.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger
der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/ Jahr oder | 500 000 |
Anzahl der Versicherungskonten
des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
Leistungsfälle
zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
5.2.3 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger
der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/ Jahr oder | 500 000 |
Anzahl der Versicherungskonten
des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
Leistungsfälle
zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500
000 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAG-88587
1Anm. d. Red.: Anhang 6 i. d. F. der VO v. mit Wirkung v. .