Anhang 2 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 3 Absatz 4 Nummer 1 und 2) [1]
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Wasser
Teil 1: Grundsätze und Fristen
Im Sinne von Anhang 2 ist oder sind
1.1Gewinnungsanlage
ein Brunnen oder eine Brunnenreihe, eine Sickerleitung, ein Sickerstollen, eine Zisterne, ein Entnahmebauwerk oder eine Stauanlage zur Gewinnung, Bevorratung oder Bewirtschaftung von Oberflächenwasser oder andere Wasserfassung zur Gewinnung von Rohwasser.
1.2Aufbereitungsanlage
die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen zur Trinkwasseraufbereitung einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen sowie der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
1.3Wasserverteilungssystem
ein Teil eines Wasserversorgungssystems mit Rohrleitungen, Trinkwasserbehältern, Förderanlagen und sonstigen Einrichtungen zum Zweck der Verteilung von Wasser an die Verbraucher. Dieses System beginnt nach der Wasseraufbereitungsanlage oder, wenn keine Aufbereitung erfolgt, nach der Wassergewinnung oder bei Weiterverteilern an der Übergabestelle des Vorlieferanten und endet an der Übergabestelle zum Verbraucher.
1.4Leitzentrale
eine Anlage, insbesondere eine Leitwarte, Leitstelle oder Prozessleitwarte, in der ein oder mehrere Prozessschritte auch räumlich verteilter Anlagen zentral überwacht und/oder gesteuert werden können.
1.5Kanalisation
ein Netz von Rohrleitungen und Zusatzbauten (zum Beispiel Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken und Pumpstationen), das Abwasser von Anschlusskanälen zu Kläranlagen oder zu anderen Entsorgungsstellen ableitet.
1.6Kläranlage
eine Anlage, in der Abwasser physikalisch, biologisch oder chemisch behandelt wird. Die Anlagen zur Gewässereinleitung (zum Beispiel Hochwasserpumpwerke und Ableitungskanäle) werden als Bestandteil der Kläranlage angesehen.
Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Nicht mehr als Kritische Infrastruktur gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.
Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.
Für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.3.1 ist der Versorgungsgrad zum 30. Juni des zurückliegenden Kalenderjahres maßgeblich.
Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
auf demselben Betriebsgelände liegen,
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,
einem vergleichbaren technischen Zweck dienen und
unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2: Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.4.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme eines Durchschnittsverbrauchs von 44 m³ pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
22 Millionen m³/Jahr = 44 m³/Jahr x 500 000
Teil 3: Anlagenkategorien und Schwellenwerte
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Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
1. | Trinkwasserversorgung | ||
1.1 | Gewinnung | ||
1.1.1 | Gewinnungsanlage | Gewonnene Wassermenge in Millionen
m3/Jahr | 22 |
1.2 | Aufbereitung | ||
1.2.1 | Aufbereitungsanlage (Wasserwerk) | Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen
m3/Jahr | 22 |
1.3 | Verteilung | ||
1.3.1 | Wasserverteilungssystem | Verteilte Wassermenge in Millionen
m3/Jahr | 22 |
1.4 | Steuerung und Überwachung | ||
1.4.1 | Leitzentrale | Von den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte
oder aufbereitete Wassermenge in Millionen
m3/Jahr | 22 |
2. | Abwasserbeseitigung | ||
2.1 | Siedlungsentwässerung | ||
2.1.1 | Kanalisation | Angeschlossene Einwohner | 500 000 |
2.2 | Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung | ||
2.2.1 | Kläranlage | Ausbaugröße in Einwohnerwerten | 500 000 |
2.3 | Steuerung und Überwachung | ||
2.3.1 | Leitzentrale | Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene
Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen | 500
000 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
LAAAG-88587
1Anm. d. Red.: Anhang 2 i. d. F. der VO v. (BGBl I S. 4163) mit Wirkung v. .