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Einkommensteuer | Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i. S. des § 82b EStDV nach dessen Tod durch den Eigentümer
Hat der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch durch den Tod des Nießbrauchers innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann gemäß der Eigentümer den verbliebenen Teil der Erhaltungsaufwendungen nicht als Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehen.S. 2092
Im Streitfall starb die Mutter des Klägers, [i]Gerling, NWB 25/2016 S. 1864die diesem Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen hatte, bevor sie ihre auf fünf Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen abziehen konnte. Bei unbefangener Betrachtung würde man wohl annehmen, dass die Absetzungsbefugnis für die verbliebenen Abzu...BStBl 2008 II S. 608