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NWB Nr. 29 vom Seite 2097

Besteuerung der Umsätze zum Verzehr an Ort und Stelle in Bäckereifilialen

[i]Anhängiges Verfahren beim FG MünsterBeim FG Münster ist unter dem Az. 15 K 2553/16 U ein Verfahren anhängig, das den Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle von Bäckereifilialen mit und ohne eigene Sitzgelegenheiten betrifft. Hierbei kann es sich sowohl um Fachgeschäfte (Bäckerei mit eigenem Café) als auch um Filialen im Vorkassenbereich von Supermärkten handeln. Verschiedenen Finanzämtern liegen Anträge und Einsprüche von Bäckereien vor, die ihre Umsätze aus derartigen Verkäufen unter Berufung auf dieses anhängige Verfahren ebenfalls insgesamt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterwerfen möchten und bis zum Abschluss dieses Verfahrens das Ruhen ihres eigenen beantragen. [i]OFD Nordrhein-Westfalen, Kurzinfo USt 3/2018 v. 26.4.2018 NWB VAAAG-87538 Hierzu vertritt die OFD Nordrhein-Westfalen mit Kurzinfo v.  NWB VAAAG-87538 bis auf Weiteres folgende Auffassung:

  • Die Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle unterliegt dem Regelsteuersatz von 19 %, wenn die vorhandenen Sitzgelegenheiten im Eigentum der Bäckerei stehen, angemietet wurden oder zumindest deren Mitnutzung ausdrücklich vereinbart wurde.

  • [i]Becker, NWB 5/2018 S. 244Können die vorhandenen Sitzgelegenheiten nicht der Bäckerei zugerechnet werden oder sind keine S...