Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag
Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nicht selten das Bedürfnis nach einer einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses. Das hierfür in der betrieblichen Praxis gängige Instrument ist der Aufhebungsvertrag, welcher für beide Seiten Vorteile bietet. Der Arbeitgeber kann hierdurch kostengünstig und weitgehend risikofrei gerichtliche Auseinandersetzungen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermeiden. Der Arbeitnehmer kann häufig erreichen, dass ihm eine Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, welche bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen zu berücksichtigen sind.
I. Arbeitsrechtliche Aspekte
1. Form
Der Aufhebungsvertrag unterliegt dem Schriftformerfordernis (§ 623 BGB). Wie die Schriftform erfüllt wird, regelt § 126 BGB. Der Aufhebungsvertrag muss daher vollständig in einer einheitlichen Urkunde zusammengefasst und von beiden Parteien auf einer Urkunde unterzeichnet werden (; ). Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden erstellt, genügt es, wenn je...