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Die nichtfinanzielle Konzernerklärung im DAX 30
Ein erster Überblick
Die DAX 30-Konzerne sind für das Geschäftsjahr 2017 erstmals verpflichtet, eine nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erstellen, in der sie über ihre Verantwortung hinsichtlich bestimmter nichtfinanzieller Belange berichten müssen. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene ging der Einführung dieses Berichtsformats ein intensiver Diskussionsprozess voraus. Die europäischen Vorgaben aus der CSR-Richtlinie wurden in Deutschland schließlich mit dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) rechtlich verankert. Die dabei implementierten handelsrechtlichen Vorschriften gewähren den Unternehmen in vielerlei Hinsicht Gestaltungsmöglichkeiten für die Erstellung ihrer nichtfinanziellen Erklärung. Im Rahmen dieses Beitrags wird in einem ersten Überblick deskriptiv analysiert, wie die Konzerne des DAX 30 mit ausgewählten Wahlrechten in Bezug auf das Berichtsformat, die inhaltliche Gestaltung und eine Überprüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung bei der Erstanwendung umgegangen sind.
Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter NWB ZAAAC-45536
Unternehmen sehen sich in dieser Berichtsperiode erstmalig mit der praktischen Umsetzung der ni...