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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 12

Reihengeschäfte im Umsatzsteuerrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte beurteilen und richtig gestalten

Klaus Esch

Reihengeschäfte sind seit jeher eine Spezialität im Umsatzsteuerrecht, die – trotz der zweifellos vorhandenen Systematik – in der Praxis zum Teil zu erheblichen Problemen führt. Dies hat der Gesetzgeber schon vor Langem erkannt. Zu einer gesetzlichen Änderung ist es jedoch bisher nicht gekommen.

I. Grundsätzliches

Im Umsatzsteuerrecht kommt der Bestimmung des Ortes einer Lieferung eine wesentliche Bedeutung zu. Eine Lieferung kann nur in dem Staat steuerbar sein, in dem der Ort dieser Lieferung liegt. Somit gehen alle anderen Staaten, die ggf. an einem Liefergeschäft beteiligt sind, fiskalisch leer aus.

Grundsätzlich wird zwischen sogenannten bewegten und unbewegten (bzw. ruhenden) Lieferungen unterschieden. Ort einer bewegten Lieferung ist stets dort, wo die Warenbewegung beginnt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG). Der Sitz der an dem Liefergeschäft beteiligten Parteien hat auf den Lieferort jedoch keinen Einfluss.

Beispiel 1

A aus Köln handelt mit Spielzeug (Großhandel). Auf Bestellung des B aus München liefert er diesem 100 Puppen aus seinem Zentrallager in Nürnberg.

Ort der Lieferungen ist Nürnberg, da dort die Warenbewegung begann. Dass der A in Köln ansässig ist, ist nicht von Bedeutung.

Bei einer ruhend...