Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überlassung von geleasten Firmenwagen an Arbeitnehmer
I. Einführung
Mit der Vereinbarung eines zeitlich befristeten Nutzungsrechts über einen – spätestens bei Übergabe, also Nutzungsbeginn – eindeutig spezifizierten (Firmen-)Wagen als underlying asset sind die konstituierenden Merkmale eines Leasingverhältnisses erfüllt (IFRS 16.9). Bilanziell sind eine Leasingverbindlichkeit ( lease liability) für die künftigen Zahlungen und ein Nutzungsrecht ( right-of-use asset) abzubilden (IFRS 16.22). Wird der geleaste Wagen als Dienstwagen einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, kann neben der dienstlichen Nutzung auch eine teilweise private Nutzung gestattet sein. Das Recht zur privaten Nutzung stellt aus der Perspektive des Fiskus einen geldwerten Vorteil dar, der – bei Anwendung der deutschen Pauschalierungsmethode als Alternative zum Nachweis über ein Fahrtenbuch – monatlich
i. H. von 1 % des Bruttolistenpreises des (Firmen-)Wagens und zusätzlich
mit 0,03 % des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung des Arbeitnehmers
zu versteuern ist (§ 8 Abs. 2 EstG). Die Gestattung einer privaten Nutzung eines Dienstwagens ist für den Arbeitgeber mit einer Reduzierung des zu zahlenden Bruttogehalts und somit der Lohnnebenkosten ...