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Schenkungsteuerliche Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAG-88107 Die Fälle der schenkungsteuerlichen Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind durch den BFH abschließend beschieden worden (, BStBl 2018 II S. 292, II R 32/16, BStBl 2018 II S. 296, und II R 42/16, BStBl 2018 II S. 299). [i]Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 20.4.2018, BStBl 2018 I S. 632 NWB LAAAG-85191 Mit dem nun vorliegenden, abgestimmten Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder folgt die Finanzverwaltung weitgehend der Rechtsprechung des II. Senats (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2018 I S. 632).
Ausführlicher Beitrag s. .
Zuwendungen an Gesellschafter
[i]Keine freigebigen Zuwendungen einer KapGes an ihre GesellschafterIn Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH stellt die Finanzverwaltung klar, dass es im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte Gewinnausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen, aber keine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG freigebigen Zuwendungen gibt ( ).
Verdeckte Gewinnausschüttung an (dem Gesellschafter) nahestehende Personen
[i]Finanzverwaltung folgt BFH-Rechtsprechung nur begrenzt Die Finanzverwaltung folgt der neuen BFH-Rechtsprechung nur insoweit, als sie nicht generell, sondern einschränken...