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Problemimmobilien – Grundstücke mit unbewohnbaren Gebäuden
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer für unbebaute Grundstücke?
Der Steuergesetzgeber hat die Legaldefinitionen für „unbebaute und bebaute Grundstücke“ im Bewertungsgesetz aufgeführt. Danach ist ein Grundstück stets als unbebaut anzusehen, wenn sich auf dem Grundstück kein benutzbares Gebäude befindet. Als unbebaute Grundstücke sind auch Grundstücke zu bewerten, auf denen infolge von Zerstörung oder Verfall der Gebäude kein auf Dauer benutzbarer Raum mehr vorhanden ist. Die Verfallsmerkmale müssen an der Gebäudesubstanz (Gebäudekonstruktion) erkennbar sein (d. h. es sind auf Dauer nicht mehr benutzbare konstruktive Gebäudeteile vorhanden). Gleiches gilt für Grundstücke mit Gebäuden, die so erhebliche Baumängel und Bauschäden aufweisen, dass eine sofortige Räumung aus bauordnungsrechtlichen Gründen angeordnet ist (, BStBl 1975 II S. 803). Mittlerweile reichen diese Definitionen, soweit es die steuerliche Feststellung von Einheits- und Grundbesitzwerten und die darauf basierende Steuerbemessung betrifft, nicht mehr aus; sie sind zumindest ergänzungsbedürftig.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 2111
I. Begriff der Problemimmobilien
1. Definition der Problemimmobilien
[i]Definition im BewG, weitergehende Definition durch RechtsprechungDie bauliche...BStBl 2003 II S. 906