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EuGH 31.05.2018 C-660/16 und C-661/16, IWB 13/2018 S. 492

EuGH | Vorsteuerabzug trotz unterbliebener Leistung

Die Steuer (und damit das Recht auf den Vorsteuerabzug) entsteht grundsätzlich erst in zeitlichem Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung. Anders verhält es sich aber im Fall der sog. Mindest-Ist-Versteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Hier ist der Vorsteuerabzug bereits dann möglich, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet ist. Bleibt die Leistung aus, ist grundsätzlich die Bemessungsgrundlage zu berichtigen. In Deutschland sieht die Finanzverwaltung (auch) für diesen Fall vor, dass eine solche Minderung erst in dem Besteuerungszeitraum erfolgt, in dem die Anzahlung oder das Entgelt zurückgewährt worden sind.

Nach dem „FIRIN“ NWB OAAAE-59344 waren allerdings Zweifel aufgekommen, ob tatsächlich die Berichtigung des Vor...