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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 2

Bemessungsgrundlage bei Inzahlungnahme von Pkw

Professor Dr. Peter Mann

Bei Tauschgeschäften stellt sich die Frage, wie die Gegenleistung zu bewerten ist. Glücklicherweise sind der Tausch und tauschähnliche Geschäfte weitestgehend aus unserem Alltag verdrängt. Allerdings ist die Kfz-Branche seit jeher vom Tauschhandel geprägt. Vor allem im Neuwagengeschäft wird dem Kunden das alte Fahrzeug per Inzahlungnahme wieder abgenommen. Als Preis für den Neuen muss er dann nur noch den Betrag X zuzahlen. Damit kann der Händler jedoch den tatsächlich gewährten Rabatt für das Neufahrzeug in der Praxis verschleiern. Die Marge wird für den Kunden nicht offenbar. Denn er weiß nicht, ob der Preis für das Altfahrzeug geschönt ist.

I. Leitsätze (amtlich)

1. Der Wert eines Umsatzes, der beim Tausch als Entgelt für den anderen Umsatz gilt, ist der Wert, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er beziehen will, und entspricht dem Betrag, den er zu diesem Zweck aufzuwenden bereit ist. Er umfasst alle Ausgaben einschließlich der Nebenleistungen, die der Empfänger der jeweiligen Leistung aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten.

2. Bei der Vereinfachungsregelung des Abschnitts 10.5 Abs. 4 UStAE handelt es sich um eine einheitliche Schätzung, die der Unternehmer nur insgesamt oder gar nic...