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BBK Nr. 13 vom Seite 615

Fallstricke bei der Kassen- und Buchführung in der Gastronomie

Wie man böse Finanzamtsschätzungen vermeidet

Bernd Levenig

[i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, 2. Aufl. 2018 Nach Aussagen der Finanzverwaltung ist in 95 % der geprüften Fälle in den Bargeldbranchen die Kassenführung zu verwerfen. Die zwangsläufige Folge: Zuschätzungen. Diese Größenordnung scheint bemerkenswert und wirft Fragen auf: Kann man aus dieser hohen Zahl schließen, dass fast alle Unternehmer nicht in der Lage sind, eine Kasse nach den Anforderungen der Finanzverwaltung zu führen? Oder ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, die Voraussetzungen so zu fassen, dass jeder Unternehmer eine ordnungsgemäße Kasse führen kann? Sind die Auslegung und Anforderungen der Finanzverwaltung zu hoch und gehen an der Praxis des ehrbaren Kaufmanns vorbei? Dieser Beitrag kann die aufgeworfenen Fragen leider nicht beantworten, Ziel ist vielmehr insbesondere für Hotel- und Gastronomiebetriebe einige ausgewählte Praxisprobleme bei der Einrichtung einer Buch- und Kassenführung zu lösen, die nach den Erfahrungen des Verfassers besonders häufig zu Beanstandungen in Betriebsprüfungen führen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Folgen einer nicht ordnungsmäßigen Kassenführung

[i]Krüger, Kassenführung (HGB), infoCenter NWB DAAAC-28623 Grundsätzlich gilt nach § 158 AO die gesetzliche Vermutung, dass im Falle ei...