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BMF 29.05.2018 IV A 4 - S 0316/13/10005: 054, BBK 13/2018 S. 602

Buchführung | Anwendungserlass zur Kassen-Nachschau nach § 146b AO endgültig veröffentlicht

Das BMF hat nun den Anwendungserlass zur Kassen-Nachschau nach § 146b AO veröffentlicht. Die Kassen-Nachschau ermöglicht seit dem insbesondere eine unangekündigte Überprüfung der Kassenaufzeichnungen und Kassenbuchungen in den Geschäftsräumen des Unternehmers durch das Finanzamt. Die wichtigsten Aussagen des Anwendungserlasses sind:

  • Die [i]Unangekündigte Überprüfung von elektronischen KassenKassen-Nachschau ermöglicht eine Überprüfung von elektronischen Registrierkassen, PC-Kassen, Taxametern, Geldspielgeräten und offenen Ladenkassen. Die Überprüfung betrifft insbesondere die Kassensturzfähigkeit.

  • Die Kassen-Nachschau ist während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmers zulässig.

  • Der [i]Betretungsrecht, aber kein DurchsuchungsrechtFinanzbeamte darf Geschäftsräume sowie betriebliche Fahrzeuge betreten, z. B. Taxis, die über Taxameter verfügen.

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