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STFAN Nr. 7 vom Seite 9

Kauf von Handelsware unter Skontoabzug

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Die Einzelunternehmerin E betreibt einen Handel mit Holzartikeln aller Art. Im Laufe des Jahres 2017 hat sie mehrere Lieferungen Holzbretter für insgesamt 100.000 € zzgl. 19 % gekauft und innerhalb der Skontofrist unter Abzug von 3 % Skonto per Bank überwiesen. Zum Bilanzstichtag ist von den Holzbrettern noch ein Bestand im Wert von 30.000 € zzgl. 19 % USt vorhanden.

Einführung

Unabhängig davon, ob der Wareneinkauf unterjährig über ein „Warenbestandskonto“ oder über ein „Warenaufwandskonto“ erfasst wird, sind sämtliche Anschaffungen mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Das sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Wird der Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist mit Skontoabzug bezahlt, führt das zu Anschaffungspreisminderungen für die eingekauften Waren (§ 255 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. m. H 6.2 EStH [Anschaffungskosten]). Der Skontoabzug stellt damit keinen Zinsaufwand dar und darf erst am Tag der tatsächlichen Inanspruchnahme die ursprünglichen Anschaffungskosten mindern (H 6.2 EStH [Skonto]). Dabei wird der Skontoabzu...

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