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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Bei einer öffentlichen Abwasserleitung fehlt der erforderliche, unmittelbare räumliche Zusammenhang

Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernhard Paus

Geht es um die Abwasserentsorgung für das Grundstück des Steuerpflichtigen, sind zwar die Arbeiten für den Anschluss des Grundstücks an die allgemeinen Abwasserleitungen begünstigt, auch soweit sie außerhalb des Grundstücks durchgeführt werden müssen, nicht aber die Kostenbeteiligung des Grundstückseigentümers (qua Baukostenzuschuss) an Herstellungs- oder Renovierungskosten für das allgemeine Versorgungsnetz.

Ersatz einer Sickergrube

In dem selbstgenutzten Einfamilienhaus der Ehegatten wurde das Abwasser bislang über eine Sickergrube entsorgt. Im Jahr 2011 schloss der zuständige Abwasserzweckverband das Grundstück an die öffentliche Abwasserentsorgung an. Die Ehegatten hatten deshalb die Sickergrube stillzulegen. Der Zweckverband forderte zudem einen Baukostenzuschuss als Beteiligung an den Aufwendungen für die allgemeine Abwasserleitung an.

Nachdem das Finanzamt es abgelehnt hatte, für die anteiligen Arbeitslöhne die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen zu gewähren, gab das Finanzgericht der Klage statt. Für seine Auffassung berief es sich auf das (BStBl 2014 II S. 882), in dem der BFH Aufwendungen für den Anschluss...