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Ertragsteuerliche Erfassung und Buchung der Grunderwerbsteuer (Teil 1)
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Prüfungsreihenfolge bei grunderwerbsteuerlichen Vorgängen
[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435Bei grunderwerbsteuerrelevanten Vorgängen ist zunächst zu prüfen, ob der Vorgang nach § 1 GrEStG steuerbar ist und ob eine Steuerbefreiung gem. §§ 3 ff. GrEStG eingreift. Anschließend stellt sich die Frage, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist (§ 13 GrEStG). [i]Cremer, Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug, Lexikon NWB GAAAG-69882Anschließend sind die ertragsteuerlichen Auswirkungen zu bestimmen. Die Grunderwerbsteuer kann entweder zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten oder zu Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks führen.
II. Grundfall: Erwerb eines Grundstücks
Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer und erfasst Rechtsträgerwechsel an inländischen Grundstücken.
Nach § 13 Nr. 1 GrEStG sind die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen Steuerschuldner. Dies sind der Verkäufer und der Käufer, die die Grunderwerbsteuer gesamtschuldnerisch schulden.
Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks ist der Kaufpreis auf den Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits aufzuteilen. Eine vertragliche Vereinbarung über die Aufteilung des Kaufpreises wird vom FA grundsätzlich akzeptiert, es sei denn, sie lässt sich mit den tats...