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Einkommensteuer | Studium am Bankkolleg nach abgeschlossener Banklehre als Teil der Erstausbildung
Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann nach dem Urteil des auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein. Abzustellen ist darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z. B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Zwei Ausbildungsabschnitte werden auch dann im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt, wenn das Kind die weitere Berufsausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. Dem steht eine Berufstätigkeit n...