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NWB Nr. 27 vom Seite 1951

Finanzministerkonferenz: Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen

[i] Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM v. 21.6.2018 Die Finanzminister der Länder haben am in Berlin einen Gesetzentwurf über eine Pflicht zur Anzeige nationaler Steuergestaltungen vorgelegt, der unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zuvor in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet worden war.

Details zur Pflicht zur Anzeige von Steuergestaltungen:

  • [i]Nationale Steuergestaltungen im Bereich Ertragsteuern, ErbSt und GrEStDie Anzeigepflicht soll u. a. für die Ertragsteuern, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer gelten.

  • Anzeigepflichtig sind laut Gesetzentwurf nationale Steuergestaltungen, die dazu dienen, den deutschen Steueranspruch zu verringern, die Entstehung des Steueranspruchs in andere Besteuerungszeiträume zu verschieben oder Ansprüche auf S. 1952Steueranrechnung bzw. -erstattung zu begründen. In erster Linie sind die Anbieter entsprechender Steuergestaltungen (Intermediäre), nachrangig der Steuerpflichtige selbst, anzeigepflichtig.

  • [i]AusnahmenUm die Anzeigepflicht auf bedeutsame und haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu beschränken, ist eine Anzeige u. a. nicht erforderlich, wenn

    • die Steuergestaltung bereits nachweislich b...