Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gemeinkosten bei der Bildung von Rückstellungen für belastende Verträge nach IAS 37
Zur Bildung von Rückstellungen für belastende Verträge nach IAS 37 ist der Verpflichtungsüberschuss aus eben diesem Vertrag zu ermitteln. Im Zuge dieser Berechnung kommt es zum einem auf den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Vertrag und zum anderen auf die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung an. Der Beitrag diskutiert den Umfang der bei der Ermittlung der unvermeidbaren Kosten zu berücksichtigenden Gemeinkosten.
1 Einleitung
Im Anwendungsbereich des IAS 37 liegen u. a. Rückstellungen für sog. belastende Verträge. Ein belastender Vertrag liegt vor, wenn dessen unvermeidbare Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung(en) höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag (IAS 37.10). Im Rahmen der Ermittlung dieser unvermeidbaren Kosten und damit letztlich der Ermittlung der Rückstellung für den potenziell belastenden Vertrag stellt sich die vorliegend untersuchte Frage, in welchem Umfang dabei Gemeinkosten zu berücksichtigen sind. Der Beitrag ist Herrn Prof. Dr. Manfred Jürgen Matschke zu seinem 75. Geburtstag gewidmet. Der Jubilar hat sich mit dem Thema der sachgerechten Abbildung von Rückstellungen unter anderem im Beitrag zum neuen Ver...