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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 703

Kommunale Abgaben in Form wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

Dr. Peter Beuscher

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-86992 Aufwendungen für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Gemeindestraßen können die Kommunen künftig in zahlreichen Bundesländern durch (wiederkehrende) Beiträge refinanzieren. Dabei werden jährlich – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die der Gemeinde entstandenen Kosten auf sämtliche Grundstückseigentümer in einem Abrechnungsgebiet verteilt, und zwar unabhängig davon, ob das veranlagte Grundstück an einer ausgebauten Straße liegt oder nicht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hergestellte und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen

[i]Straßen durch Abnutzung erneuerungsbedürftigWiederkehrende Straßenausbaubeiträge kommen nur für Baumaßnahmen an solchen Straßen in Betracht, die in der Vergangenheit bereits fertig hergestellt wurden und mittlerweile durch Abnutzung erneuerungsbedürftig sind. In manchen Bundesländern können nur dem öffentlich Verkehr gewidmete Straßen in Baugebieten zu einer Abrechnungseinheit zusammengeschlossen werden, in anderen Ländern auch Außenbereichsstraßen.

Grundlagen der Beitragspflicht

[i]Anlieger- und Hinterliegergrundstücke können beitragspflichtig seinBeitragspflichtig sind die Grundstücke, die von einer Straße in der Abrechnungseinheit zugänglich sind. Das können neben Anliegergrundstücken, d...