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Die lohnsteuerrechtliche Finalität des Arbeitslohns
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAG-86993 Der Begriff des Arbeitslohns ist in den Steuergesetzen nicht normiert. Gesetz und Verwaltungsanweisungen listen Beispiele für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf. In der Rechtsprechung hat sich ein Case Law zur Definition des Arbeitslohns entwickelt. Es herrscht Einigkeit, dass die steuerliche Qualifikation des Arbeitslohns einen kausalen Zusammenhang und als besondere Ausformung der Kausalität einen Veranlassungszusammenhang [i]Wenning, Arbeitslohn, infoCenter NWB LAAAB-14424 zwischen der Beschäftigung und der Vergütung erfordert. Ergänzend fordert die Rechtsprechung einen finalen Zusammenhang zwischen Vorteilszuwendung und erbrachter Arbeitsleistung.
Ausführlicher Beitrag s. .
Gesetz und Verwaltungsvorschriften
[i]Einnahmen aus dem DienstverhältnisZu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören neben Löhnen und Gehältern auch andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 19 Abs. 1 EStG). § 2 Abs. 1 Satz 1 LStDV grenzt den Arbeitslohn insoweit ein, als dass dazu „alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen“ zählen. Die Vorschriften fordern einen kausalen Zusammenhang zwischen der Bereicherung des Arbeitnehmers und dem Dienstverhältnis. [i]Kausaler Zusammenhang zwischen Bereicherung und DienstverhältnisDie ...