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Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung nach IDW (E)PS 270?
IDW-Vorgabe speziell für kleine Gesellschaften ohne Lagebericht problematisch
Mit IDW EPS 270 setzt das IDW die Integration der International Standards on Auditing (ISA) in die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) fort. Dabei scheint das IDW bemüht zu sein, deutsche Besonderheiten gering zu halten und die ISA möglichst weitgehend zu übernehmen: In Entsprechung von ISA 570 verpflichtet IDW EPS 270 bestandsgefährdete Unternehmen zur umfangreichen Anhangangabe. Zwar besteht schon heute eine Berichtspflicht im Lagebericht, doch wer keinen Lagebericht aufstellen muss, muss derzeit auch nicht über seine Bestandsgefährdung berichten. Die Neuregelung trifft damit vor allem kleine Gesellschaften.
Hillebrand, Going-Concern-Check, Checkliste NWB UAAAC-35125
Nach IDW EPS 270 haben bestandsgefährdete Unternehmen aller Größen und Rechtsformen künftig im Anhang anzugeben, dass sie bestandsgefährdet sind, was dazu führte und was der gesetzliche Vertreter dagegen zu tun beabsichtigt. Die Angabe ist offenlegungspflichtig.
Die Angabepflicht ist nach Meinung des IDW nicht nur bei Prüfungen, sondern auch bei Erstellungen zu beachten. Besonders belastet sind kleine Gesellschaften, die keinen Lagebericht aufstellen und ...