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Mit kostenloser Schufa-Auskunft und unseriösen Inkasso-Methoden den Profit maximieren
Was Betroffene wissen sollten und welche Auswege bleiben
Unternehmen lassen sich immer wieder Tricks einfallen, um ahnungslose Internetnutzer in Verträge zu drängen oder um an deren persönliche Daten zu kommen. Dazu bedienen sie sich oft irreführender Werbung und schalten zweifelhafte Anwaltskanzleien oder Inkassounternehmen ein, die den Anspruch durchsetzen sollen. In einem aktuellen Fall tritt die Supernova Advertising GmbH aus Pfronten mit dem Angebot einer an sich kostenlosen Datenübersicht nach § 34 BDSG als Drittanbieter am Markt auf. Anschließend werden Internetnutzer, die die angeblich kostenlose Datenübersicht anfordern, von der Rechtsanwaltskanzlei RSW Beratung mit Sitz in Münster angemahnt. Die Justizbehörden ermitteln nun wegen gewerbsmäßigen Betrugs und anderer Tatbestände sowohl gegen die Supernova Advertising GmbH als auch die sie vertretene Rechtsanwaltskanzlei.
I. Hintergrund
Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede natürliche Person das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über seine bei der Schufa gespeicherten Daten zu verlangen. Durch diesen kostenlosen, von der Schufa Holding AG angebotenen Dienst, soll jede natürliche Person erfahren, welche Informationen die Schufa über sie gespeichert hat, woher die Informationen stammen und an wen sie ...