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Kredite sinnvoll absichern
Teil 4: Sicherungsübereignungen
Banken haben die Pflicht, Kredite abzusichern, denn sie verleihen überwiegend das Geld ihrer Kunden und müssen dafür haften. Kreditsicherheiten „müssen“ also sein – auch wenn Ihre Mandanten als Kreditnehmer dies hin und wieder beklagen. Mit der Beitragsreihe „Kredite sinnvoll absichern“ erhalten Sie einen Überblick und viele Praxishinweise zu möglichen und notwendigen Sicherheiten. Damit erhalten Sie das Know-how, zum einen eine zu großzügige Sicherheitenstellung Ihrer Mandanten zu verhindern und zum anderen überzogenen Sicherheitenforderungen der Banken den Riegel vorzuschieben. In Teil 4 der Beitragsreihe geht es um Sicherungsübereignungen. Damit Sie schnell erfassen können, ob die Bank bereits durch andere Sicherheiten voll abgesichert ist oder ob noch eine Lücke besteht, sollten Sie für Ihre Mandanten eine Übersicht erstellen, in dem Kredite und Sicherheiten gegenübergestellt werden. Die Übersicht „Kreditsicherheiten“ können Sie in der NWB Datenbank unter NWB DAAAG-72244 abrufen und für Ihre Beratungszwecke anpassen.
Kreditsicherheiten, Übersicht NWB DAAAG-72244
I. Die Beitragsreihe im Überblick
Die Beitragsreihe „Kredite sinnvoll absichern“ besteht aus insgesamt fünf Teilen...