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Hinterbliebenenrente | Neue Hinzuverdienstgrenzen
Nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern um 3,22 % von 31,03 € auf 32,03 €. In den neuen Bundesländern steigt er um 3,37 % von 29,69 € auf 30,69 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu den Witwen- und Witwerrenten. Seine Änderung führt zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die neuen [i]Zur Aufstockung von Rentenansprüchen Beyme, NWB 19/2018 S. 1389Freibeträge für Hinzuverdienste ab dem lauten (Achtung: Das die Freibeträge überschreitende Einkommen wird nur zu 40 % angerechnet!):
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Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten | 845,59 € (West) | 810,22 € (Ost) |
plus je waisenrentenberechtigtes Kind | 179,37 € (West) | 171,86 € (Ost) |