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Abgabenordnung | BMF-Schreiben zur Einzelaufzeichnungspflicht für Kasseneinnahmen und -ausgaben
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146 Abs. 1 AO mit Wirkung zum neu gefasst worden. Mit Schreiben v. hat das BMF daher den AEAO zu § 146 angepasst. Die Klarstellungen betreffen u. a. die Aufzeichnung von Kundendaten sowie die Ausdehnung der Befreiung von der Einzelaufzeichnungspflicht auf vergleichbare Dienstleistungen.