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IWB 12/2018 S. 451

Bundestag | Neues DBA Air mit Kamerun im Gesetzgebungsverfahren

[i]DBA Air Kamerun (Entwurf) unter NWB NAAAG-71033 Die Bundesregierung hat mit Kamerun am ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen verhandelt. Dieses DBA Air Kamerun wurde am als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/2629). Das Abkommen soll die Wirtschaftsbeziehungen auf dem Gebiet der Luftfahrt vertiefen und insoweit steuerliche Hindernisse abbauen. Im internationalen Verkehr tätige deutsche Fluggesellschaften werden nach dem neuen Abkommen Einkünfte und Vermögen ausschließlich in Deutschland versteuern müssen.