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IWB Nr. 12 vom Seite 474

Besteuerung von Dienstleistungen im UN-Musterabkommen

Update des DBA-Musters für Schwellen- und Entwicklungsländer setzt neben BEPS eigenen Schwerpunkt

Dr. Franziska Sixdorf

[i]UN-Musterabkommen 2017 unter http://go.nwb.de/6zwg0Das UN-Musterabkommen hat große Bedeutung für die Doppelbesteuerungsabkommen von Schwellen- und Entwicklungsländern. Im Jahr 2017 wurde dieses United Nations Model Double Taxation Convention between Developed and Developing Countries aktualisiert. Der vorliegende Beitrag stellt die Änderungen bezüglich der Besteuerung von grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen des UN-Musterabkommens vor und bewertet diese vor dem Hintergrund der Abweichungen zum OECD-Musterabkommen kritisch.

Kernaussagen
  • Die Änderungen des UN-Musterabkommens führen zum Wegfall von Gestaltungsmöglichkeiten zur Verhinderung einer Betriebsstättenbegründung.

  • Es wird eine neue Quellensteuer auf Zahlungen für fachspezifische Dienstleistungen eingeführt. Diese kann die steuerliche Belastung bei grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen teilweise erheblich erhöhen.

  • Änderungen des OECD-Musterabkommens aufgrund des BEPS-Aktionsplans werden auch in das UN-Musterabkommen übernommen.

I. Problemstellung

Im April 2017 wurde das UN-Musterabkommen (UN-MA 2017) novelliert. Die aktualisierte Version übernimmt u. a. ausgewählte Ergebnisse des OECD-Aktionspl...