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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 7

Ist ein im Bereich der Auftragsforschung tätiger Betrieb gewerblicher Art einer Hochschule als gemeinnützig anzusehen?

Dennis Janz

Vor dem Finanzgericht war die Frage zu klären, ob eine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält und insoweit nicht gemeinnützig tätig ist, ihre entsprechenden Einnahmen als ermäßigt besteuern lassen kann.

I. Sachverhalt

Die Klägerin des Besprechungsurteils ist eine Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen und als solche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich eine Einrichtung des Landes (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen v. – HG NRW). Am schloss die Klägerin einen Werkvertrag (Bl. 32 ff. der GA) mit Y, in welchem sie sich zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie über … verpflichtete. Nach § 1 des Werkvertrages diente die Studie der wissenschaftlichen Begleitung eines Modellvorhabens i. S. der §§ 63 ff. SGB V. Mit Verfassung v. (Bl. 58 ff. der GA) errichtete die Klägerin einen Betrieb gewerblicher Art mit der Bezeichnung „…“.

Im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung des Gemeinnützigkeitsstatus des Betriebs gewerblicher Art erteilte der Beklagte (Finanzamt) der Klägerin mit Schreiben v. die Auskunft, da...