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Forstwirtschaftliche Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs
I. Grundsätze
1.
Forstwirtschaftliche Tätigkeit und forstwirtschaftliche
Fläche
Forstwirtschaft ist die planmäßige
Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Gewinnung und
Verwertung von Rohholz und anderen Walderzeugnissen. Eine forstwirtschaftliche
Tätigkeit erfordert grundsätzlich eine geschlossene mit Forstpflanzen bestockte
Grundfläche, auf der nahezu ausschließlich Baumarten mit dem Ziel einer
langfristigen Holzentnahme erzeugt werden (forstwirtschaftliche Fläche).
2.
Voraussetzungen für einen ertragsteuerrechtlichen Betrieb
der Forstwirtschaft
Ertragsteuerrechtlich
reicht das Eigentum an einer forstwirtschaftlichen Fläche grundsätzlich
unabhängig von der Flächengröße für die Annahme einer betrieblichen Tätigkeit
i. S. des § 2 Abs. 1 Sat...BStBl 1976 II S. 482BStBl 2017 II S. 981