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Fahrzeugzulassung | Verfügung zum Software-Update
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist berechtigt, vom Halter eines Fahrzeugs mit einem Dieselmotor der Euro Norm 5, das nicht der erteilten Typengenehmigung entspricht, weil es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die Durchführung eines Software-Updates und die Vorlage ihres Nachweises hierüber zu verlangen.
Dem Antrag des Fahrzeughalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die Aufforderung der Stadt Köln als Straßenverkehrsbehörde hat das VG Köln nicht entsprochen. Damit ist der Fahrzeughalter [i]Zum Dieselskandal Ehlers, NWB 18/2018 S. 1318nicht mit seinem Argument durchgedrungen, es sei ihm nicht zumutbar, das Software-Update vornehmen zu lassen. Er müsse den derzeitigen Zustand seines Fahrzeugs zu Beweiszwecken beibehalten, da er ggf. einen Schadensersatzprozess gege...