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LSG Rheinland-Pfalz 12.12.2017 L 6 R 133/17, NWB 25/2018 S. 1808

Sozialversicherung | Statuswechsel einer Steuerberaterin

Eine Änderung des sozialversicherungsrechtlichen Status einer Steuerberaterin, die von einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) in eine freie Mitarbeit bei ihrem früheren Arbeitgeber wechselt, ist anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit nunmehr vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltbare Arbeitszeit gekennzeichnet ist. Ausgehend von den gelebten/praktizierten tatsächlichen Verhältnissen bleibt auch dann das Gesamtbild der Arbeitsleistung entscheidend. [i]Zum Beitragsrisiko durch Leistungen „freier“ Mitarbeiter im Steuerbüro Hartmann, NWB 43/2017 S. 3287

Anmerkung:

Das Gericht hat angesichts des von der Steuerberaterin zugleich ernsthaft betriebenen Aufbaus einer eigenen Kanzlei, insbesondere dokumentiert durch Anmietung eigener ...