Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Einladung zur Jubiläumsfeier ist kein Geschenk
Aufwendungen für eine große Wochenend-Jubiläumsfeier unterliegen nicht dem Abzugsverbot für Geschenke, wenn die berufliche Kontaktpflege im Vordergrund steht und das Unterhaltungsprogramm wie z. B. eine Schifffahrt nur dazu dient, den beruflichen Teil zu fördern. Allerdings unterliegt der Bewirtungsanteil dem 30%igen Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG.
[i]25-Jahr-Feier am Wochenende mit 450 GästenIn dem vom FG entschiedenen Fall ging es um eine Feier zum 25-jährigen Jubiläum eines Unternehmervereins. Die Feier ging von Freitagmittag bis Sonntagmittag; es nahmen ca. 450 Gäste teil, vor allem Vereinsmitglieder und Geschäftsfreunde. Neben einer Mitgliederversammlung gab es eine Beach-Party, einen Jubiläums-Markt mit Gewinnspiel, eine Schifffahrt auf dem Rhein mit Buffet sowie einen Jazz-Brunch.
[i]Gäste erbrachten GegenleistungFür das FG stand der berufliche Chara...