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BFH 25.04.2018 IX B 21/18, BBK 12/2018 S. 553

Steuerrecht | BFH: Zinssatz von 6 % ab 2015 verfassungswidrig?

Der BFH hält den Zinssatz von 6 % für Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO jedenfalls ab dem VZ 2015 für verfassungswidrig und gewährt Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Zinsbescheids.

[i]Marktzinsniveau dauerhaft gesunkenNach Auffassung des BFH ist das Marktzinsniveau spätestens 2015 dauerhaft gesunken, so dass der gesetzliche Zinssatz nicht mehr realitätsnah ist und daher gegen das Übermaßverbot verstößt. Zwar verlangen Finanzunternehmen in Einzelfällen Zinssätze von mehr als 6 %, etwa bei Kreditkartenkrediten oder bei Überziehungskrediten; dies sind aber Sonderfälle. Der Steuerpflichtige erlangt derzeit auch keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr, der den 6 % entspricht.

Hinweis:

[i]Erstmals geht BFH von Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes aus Es handelt sich zwar nur um einen AdV-Beschluss des BFH und noch nicht um eine abschließende Entscheidung zur Verfassungswidrigke...