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BBK Nr. 12 vom

Änderungen von Passivbilanzposten durch die steuerliche Außenprüfung

Wolfgang Eggert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Eggert, Bp-Anpassungen im Jahresabschluss – Beitragsreihe, Übersicht über alle bisher erschienenen Teile unter NWB UAAAG-78115Die rechtlichen Gründe für die Verminderung von Passiva sind in einer nicht dem Gesetz entsprechenden Bilanzierung zu suchen. Hierbei kann es sich sowohl um Ansatz- als auch um Bewertungsfragen handeln. Häufig ist der Auslöser von Bp-Feststellungen im Bereich der Passiva entweder die unzureichende Beschäftigung mit den Sonderregelungen des Steuerrechts oder die Aufstellung einer Einheitsbilanz, die den steuerlichen Abweichungen zu wenig Beachtung schenkt.

Weitere Fälle betreffen die Passivierung von Schuldpositionen, die steuerlich nicht zum Betriebsvermögen gehören sowie die abweichende Bewertung von Pensionsrückstellungen. Auch zu Unrecht gebildete Rücklagen gem. § 6b EStG und R 6.6 EStR werden von Prüfern festgestellt. Dagegen werden sich diese nur im Ausnahmefall mit den Bewertungsvorschriften des HGB befassen, weil – wie aufgezeigt – das ertragsteuerliche Bewertungsrecht überwiegend eigenständige Regelungen hat, die der Maßgeblichkeit vorgehen.

Hinweis:

Zur Anpassungssystematik wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Vorgänger-Beitrag zur Änderung von Aktivbilanzposten verwiesen, vgl. Eggert, Änderungen von Aktivbilanzposten durch die steuerliche Außenp...