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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 657

Handlungsbedarf zur Aktualisierung der GmbH-Satzung

Dr. Christoph Hülsmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-85535 Die GmbH-Gesellschafter schenken der Gestaltung und Aktualisierung des Gesellschaftsvertrags zumeist wenig Aufmerksamkeit. Dabei besteht vor allem bei einer Änderung des Gesellschafterkreises oder der rechtlichen Bewertung von Satzungsklauseln Anlass, eine sachverständige Überprüfung vornehmen zu lassen und bei einem vom Berater aufgezeigten Änderungsbedarf eine Modifizierung der Satzung notariell beurkundet zu beschließen und zum Handelsregister anzumelden.

Ausführlicher Beitrag s. .

GmbH-Gründung ohne detaillierte Satzungsregelungen als Regelfall

[i]Rudimentäre Gestaltung im GründungsstadiumIm Gründungsstadium einer GmbH wird häufig nur eine rudimentäre Gestaltung des Gesellschaftsvertrags vorgenommen. Es werden oft nur die zwingend notwendigen Punkte (vgl. § 3 GmbHG) geregelt. Dies gilt insbesondere, wenn die GmbH nach dem vereinfachten Verfahren (vgl. § 2 Abs. 1a GmbHG) unter Verwendung des Musterprotokolls gegründet wird.

[i]Prüfung der Satzung im Gesellschaftsalltag eher zufälligAuch danach bleibt die Satzung häufig unbeachtet und wird eher zufällig oder anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), eines Gesellschafterstreits oder z. B. einer Änderung des Gesellschafterkreises herangezogen. Dann kann es zu einem bösen Erwachen kommen, wenn weder si...