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NWB Nr. 25 vom Seite 1819

Deutschland und die Zuckersteuer

Lenkungssteuern – Ziele erreicht oder Lenkung in die falsche Richtung?

Dr. Marisa Baltromejus

Nachdem Großbritannien und Nordirland seit dem eine Steuer auf Limonaden und andere Getränke mit überhöhtem Zuckeranteil erheben, ist auch in Deutschland die Diskussion nach der Notwendigkeit einer Zuckersteuer entbrannt. Großbritannien hatte die Abgabe, die von den Herstellern zu entrichten ist, schon vor zwei Jahren angekündigt. Zukünftig werden Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter mit einer Abgabe von umgerechnet 20 Cent pro Liter belegt. Softdrinks mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter werden mit umgerechnet 27 Cent pro Liter besteuert. In Irland gilt eine Zuckersteuer von 20 Cent pro Liter für Getränke mit mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Für Getränke mit mehr als acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter gilt eine Zuckersteuer von 30 Cent. Damit reihen sich Großbritannien und Nordirland neben Frankreich, Belgien, Irland, Portugal, Estland, Norwegen, Mexiko und Südafrika in die Liste von Ländern ein, die mit steuerlichen Anreizen aktiv gegen Fehlernährung, Fettleibigkeit und Diabetes vorgehen wollen. In Frankreich oder Ungarn werden bspw. auch bestimmte Junkfood-Produkte besteuert. Wird die Ein...