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Körperschaftsteuer | Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft
Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist laut kein Betrieb gewerblicher Art.
Das Urteil bestätigt die aktuelle Verwaltungsauffassung (vgl. BStBl 2017 I S. 880, Rz. 7) und h. M. im Fachschrifttum. Der BFH hat die Sache allerdings zur Prüfung zurückverwiesen, ob die AG & Co. KG, an der die Klägerin (eine Stadt) als Kommanditistin zu 100 % vermögensbeteiligt ist, tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hat. Es handelt sich um eine Holdinggesellschaft, die Anteile an drei kommunalen Gesellschaften hielt (eine Stadtwerke-GmbH, eine Stadtverkehrs-GmbH und eine Stadtbäder-GmbH). Sollte etwa die KG als sog. geschäftsleitende Holdingges...