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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 612

Geldwäsche nach § 261 StGB

Grundlagenwissen für Steuerberater zur Beherrschung von Haftungsrisiken

Dr. Mathias Hütwohl

Der nachfolgende Beitrag vermittelt Ihnen die Grundlagen und wesentlichen Problembereiche des Straftatbestands der Geldwäsche nach § 261 StGB.

I. Einführung und Hintergrund

Steuerberater sind sog. Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) . Diese Stellung umfasst angesichts der mit dem GwG beabsichtigten effektiven Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine Reihe verschiedener Pflichten nach diesem Gesetz. Hierzu zählt insbesondere die grds. Hauptpflicht, bei Vorliegen eines geldwäscherechtlich relevanten Sachverhalts eine entsprechende (Verdachts-)Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (auch: Financial Intelligence Unit – FIU) abzugeben. Zwar ist es letztlich insoweit nicht die Aufgabe der Verpflichteten, das Vorliegen einer Geldwäschestrafbarkeit rechtlich exakt zu subsumieren und festzustellen. Gleichwohl müssen die Rechtsgrundlagen zwangsläufig beherrscht werden, um im Lichte des Pflichtenkanons des GwG u. a. der bußgeldflankierten grds. Meldepflicht in der (späteren) Berufsausübung entsprechen und eigene etwaige Strafbarkeitsrisiken minimieren zu können.

Kriminologisch wird Geldwäsche als ein Vorgang verstanden, der darauf abzielt, d...