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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 587

Abgabenordnung: Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit

Dr. Matthias Gehm

NWB YAAAG-78212

Leitsätze

  1. Gleicht das FA bei einer Papiererklärung den elektronisch übermittelten und der Steuererklärung beigestellten Arbeitslohn generell nicht mit dem vom Stpfl. in der Einkommensteuererklärung erklärten Arbeitslohn ab und werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Einkommensteuerbescheid infolgedessen unzutreffend erfasst, liegt darin keine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO.

  2. Stimmen der vom Stpfl. erklärte und der der Einkommensteuererklärung beigestellte Arbeitslohn nicht überein, hat der Sachbearbeiter regelmäßig – ggf. in weiteren Datenbanken – zu ermitteln, welches der zutreffende Arbeitslohn ist.

Sachverhalt
Die Kläger wurden als Eheleute im Steuerjahr 2011 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin bezog zunächst Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellte bei der X GmbH und im Anschluss daran bei der Y GmbH. Am reichten die Kläger in Papierform ihre Einkommensteuererklärung für 2011 beim FA ein. Hierin gab die Klägerin in der Anlage N zutreffend ihren Arbeitslohn aus beiden Arbeitsverhältnissen an.

Das FA, das aus verwaltungsökonomisc...