SteuerStud Nr. 9 vom Seite 581

Bundesregierung beschließt den Entwurf eines „Jahressteuergesetzes 2018“

Karin Hückel | Redaktion | steuerstud-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (zuvor, als Referentenentwurf, noch „Jahressteuergesetz 2018“ genannt) beschlossen. Im Rahmen seiner 16 Artikel enthält der Gesetzentwurf Änderungen in unterschiedlichen Bereichen des Steuerrechts.

Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der Umsatzsteuer:

  • Zum einen sollen durch § 22f UStG-E Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet verhindert werden (vgl. hierzu auch S. 584 in dieser Ausgabe). Betreiber von elektronischen Marktplätzen (Drittlandsunternehmer ab bzw. alle anderen ab ) sind danach verpflichtet, Angaben von Nutzern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, aufzuzeichnen. Dies verschafft der Finanzverwaltung somit eine Überprüfungsmöglichkeit. Aus § 25e Abs. 1 UStG-E ergibt sich eine Haftung des Betreibers eines elektronischen Marktplatzes für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden ist. Diese Haftung kann lt. Gesetzentwurf aber vermieden werden, wenn eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des Händlers vorlegt wird, deren Erteilung nicht im Ermessen der Finanzbehörden steht.

  • Zum anderen will der Gesetzgeber die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von im europäischen Binnenmarkt gehandelten Gutscheinen zum ändern. Gutscheine haben sich zu beliebten Geschenk-Ideen für Endkunden, interessanten Instrumenten zur Absatzförderung für Hersteller und Vertriebsunternehmen sowie nachgefragten Incentive-Instrumenten zur Personalgewinnung und -motivation für Arbeitgeber entwickelt. Trotz milliardenschwerer Umsätze im Zuge der Ausgabe, Übertragung und Einlösung von Gutscheinen ist deren umsatzsteuerliche Behandlung bislang noch nicht positiv geregelt oder gar unionsweit harmonisiert. Wiederholt wurden tradierte Ansichten der deutschen Finanzverwaltung und Rechtsprechung zuletzt durch Entscheidungen des EuGH überholt. Die sog. EU-Gutschein-Richtlinie v.  regelt erstmals die Besteuerung von Gutscheinen, wobei für die bis zum umzusetzende Neuregelung nunmehr ein Entwurf vorliegt, der Teil des Gesetzentwurfs zum „Jahressteuergesetz 2018“ ist. Aufgrund der Anwendbarkeit der Neuregelung für nach diesem Zeitpunkt ausgestellte Gutscheine greift Christoph Schmidt daher ab in dieser Ausgabe die bestehenden Rechtsgrundsätze auf, um sodann die nach derzeitigem Stand geplante neue Rechtslage ab darzustellen.

Viel Spaß beim Lesen aller Beiträge dieser Ausgabe wünscht Ihnen

Ihre

Karin Hückel

Fundstelle(n):
SteuerStud 9/2018 Seite 581
OAAAG-85125