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Rechtsschutz in Steuersachen – Rechtlicher Rahmen und Formulierungshilfen
Teil II: Verfahren vor dem Finanzgericht, Rechtsmittel und einstweiliger Rechtsschutz
Die Beratung und Vertretung von Mandanten in Rechtsschutzverfahren in Steuersachen sind zentrale Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters. Teil I dieses Beitrags hat Ihnen daher insbesondere wichtige Details zum außergerichtlichen Rechtsschutz vermittelt ( NWB PAAAG-83694). Der Schwerpunkt des nachfolgenden Teils II dieses Beitrags liegt demgegenüber auf dem gerichtlichen Rechtsschutz, d. h. Verfahren vor den FG und dem BFH.
I. Gerichtsverfassung
Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen in Steuersachen (§ 33 FGO) gewähren Finanzgerichte. Es handelt sich um besondere Verwaltungsgerichte, die von den Finanzbehörden getrennt sind (§ 1 FGO). Die Finanzgerichtsbarkeit ist im Gegensatz zu den anderen, dreistufig aufgebauten, vier Gerichtsbarkeiten zweistufig aufgebaut. Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind FG als oberste Landesgerichte und im Bund der BFH in München (§ 2 FGO). Im ersten Rechtszug entscheiden die FG als Tatsacheninstanz (vgl. § 35 FGO). Der BFH entscheidet demgegenüber als Rechtsmittelinstanz über Revisionen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen (§ 36 FGO) auf Grundlage des von der ersten Instanz festgestellten Tatsachenstoffs. Der BFH kann grds. n...