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IWB 11/2018 S. 411

UN | Neues Musterabkommen von 2017 für Entwicklungsländer veröffentlicht

Die UN haben am das Update von 2017 für die United Nations Model Double Taxation Convention between Developed and Developing Countries veröffentlicht. Bereits im April 2017 waren die Änderungen am UN-Musterabkommen sowie dem Kommentar gegenüber der Fassung von 2011 angenommen worden. Darin werden Änderungen infolge des BEPS-Projekts der OECD/G20 aufgegriffen, etwa beim Betriebsstättenbegriff, ein Principal Purpose-Test und ein Limitation-on-benefits-Test. Der neue Artikel 12A erlaubt den Vertragsstaaten einen Quellensteuereinbehalt bei Zahlungen von Dienstleistungshonoraren an Gebietsfremde bzw. Ausländer. Die Definition der „technical services fees“ ist weit gefasst.