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USt direkt digital Nr. 12 vom Seite 9

Wirksamkeit der Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Dr. Matthias H. Gehm

Das FG München hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Prüfungsanordnung hinsichtlich einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung trotz unrichtiger Bezeichnung des Steuerpflichtigen wirksam ist. Insofern ging es einmal um Fragen der Auslegung der Prüfungsanordnung, aber auch darum, ab wann sich der Steuerpflichtige bei einer insoweit nicht beanstandeten Prüfungsanordnung nicht mehr nach dem Grundsatz von Treu und Glauben auf deren Unwirksamkeit berufen kann. Hintergrund war das Problem, ob aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung noch geänderte Umsatzsteuerbescheide ergehen können, weil die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund der Prüfung gehemmt oder bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war, weil keine ordnungsgemäße Prüfungsanordnung vorlag.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Eine Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwStG führt nicht dazu, dass der übernehmende Rechtsträger Gesamtrechtsnachfolger hinsichtlich der Umsatzsteuerschuld des übertragenden Rechtsträgers wird. Letzterer bleibt vielmehr hinsichtlich der Umsatzsteuer Steuerschuldner und ist insofern der richtige Adressat für die Anordnung einer diesbezüglichen Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

2. Die Festsetzungsverjährung hinsichtlich...