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Steuerneutrale Vermögenstrennung und Haftungsreduzierung bei Kapitalgesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAG-85035 Die steuerneutrale Vermögenstrennung und gleichzeitige Haftungsseparierung bei Kapitalgesellschaften gestaltet sich in der Praxis aufgrund vorhandener stiller Reserven in der Gesellschaft oftmals außerordentlich schwierig. Über § 24 UmwStG und § 6 Abs. 5 EStG kann bei Kapitalgesellschaften eine solche steuerneutrale Umsetzung durch Ausgliederung von Vermögen auf eine Tochter-Personenhandelsgesellschaft erreicht werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]Partielle Universalsukzession Die zivilrechtliche Spaltung des Vermögens: Um zivilrechtlich eine (partielle) Gesamtrechtsnachfolge zu erreichen, wird auf die Möglichkeit der Spaltung in der Form der Ausgliederung zurückgegriffen, dabei ist es bei einer Spaltung gleichermaßen möglich, nur einen einzigen Vermögensgegenstand oder aber das gesamte Vermögen zu übertragen.
[i]Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen Übertragung nach § 24 UmwStG: Bei einer Übertragung aller funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen auf eine neue Tochter-Personengesellschaft ist § 24 UmwStG (Buchwertfortführung) anzuwenden, soweit insgesamt ein Betrieb/Teilbetrieb übergeht. § 24 UmwStG ist nur anwendbar, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erwirbt. Eine Zurückbehaltung von funktion...