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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 628

Kapitalertragsteuer auf fiktive Gewinnausschüttungen von (Berufs-)Verbänden

Quentin Adrian und Dr. Lutz Engelsing

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAG-85030 Eine steuerliche Besonderheit von Berufsverbänden liegt in der Kapitalertragsteuer auf fiktive Ausschüttungen von Gewinnen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Problematisch kann es hierbei werden, wenn Verluste entstehen. Diese sind im steuerlichen Einlagekonto festzustellen und mindern, bei erneuten Gewinnen, als Einlagenrückgewähr die Kapitalertragsteuer. Hieran werden jedoch von der Finanzverwaltung sehr hohe formale Anforderungen gestellt. Ein Fehler kann zu einem tatsächlichen Steuerschaden [i]Ronig, Kapitalertragsteuer (ab 2009), infoCenter NWB IAAAC-91606 führen, der oftmals erst deutlich später erkennbar wird. Die Kombination aus hohen formalen Anforderungen mit weitreichenden und langfristigen Folgen macht die richtige Behandlung des steuerlichen Einlagekontos bei Berufsverbänden somit zu einem anspruchsvollen Themenfeld.

Ausführlicher Beitrag s. .

Kapitalertragsteuer auf fiktive Gewinnausschüttungen

[i]Gewinn gilt als ausgeschüttetSofern im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein (handelsrechtlicher) Gewinn erzielt wird, gilt dieser in den ideellen Bereich als ausgeschüttet und unterliegt der Kapitalertragsteuer zu einem reduzierten Steuersatz von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ebenso ...