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STFAN Nr. 6 vom Seite 10

Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG

David Jauch, Dipl.-Finanzwirt (FH); Maikammer

§ 33a EStG regelt außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen, wenn unterhaltsberechtigten Personen Unterhalt gewährt wird. Der folgende Beitrag erläutert die Voraussetzungen für den Abzug der Unterhaltsleistungen und die notwendigen Eintragungen in der „Anlage Unterhalt“. Zahlreiche Beispiele runden den Beitrag ab. Ein dazu passendes Prüfschema wird im nächsten Heft (Stfan 7/2018) abgedruckt.

Einleitung

§ 33a EStG ermöglicht bei der Festsetzung der Einkommensteuer den Abzug von Unterhaltsleistungen, die ein Steuerpflichtiger für den laufenden Lebensbedarf des ihm gegenüber gesetzlich berechtigten Empfängers aufwendet. Die Einkommensteuer wird auf Antrag dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. § 33a EStG enthält diverse Voraussetzungen, die nachfolgend einzeln erläutert werden.

Sind die Zahlungen abziehbar?

Unterhaltsberechtigter Personenkreis

Nach R 33a.1 Abs. 1 EStR sind gesetzlich unterhaltsberechtigt die Personen, denen gegenüber der Steuerpflichtige nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist. Hier erfolgt eine Beurteilung nach inländischem Recht.

Eine Prüfung, ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist aus Gründe...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

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