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PiR Nr. 6 vom Seite 196

Rückstellung wegen Patentverletzung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die X AG hat bei Produkten, die zwischen 01 und 03 hergestellt wurden, u. a. auf eine Technologie zurückgegriffen, die Ähnlichkeiten zu einer patentrechtlich zugunsten der Y GmbH geschützten Technik aufweist. Mögliche Patentverletzungen sind der X AG von Anfang an bewusst. Sie rechnet aber bis Mitte 04 nicht damit, dass die Y GmbH hiervon Kenntnis erlangen wird. Für den Fall, dass diese Annahme falsch sein sollte, wird nach bester Schätzung mit einer Schadenersatzverpflichtung zwischen 5 und 10 Mio. € gerechnet.

Mitte 04 erlangt die Y GmbH doch Kenntnis von der möglichen Patentverletzung und macht daher unter Klageandrohung (betragsmäßig zunächst nicht fixierte) Ansprüche geltend.

Angesichts erheblicher Rechtsunsicherheiten einigen sich die Parteien im März 05, und damit noch während der Bilanzaufstellungsarbeiten für 04, auf einen Vergleich, demzufolge die Y GmbH gegen eine Einmalzahlung von 6 Mio. € auf die Geltendmachung eventueller Ansprüche verzichtet.

II. Fragestellungen

  • Hat die X AG an den Bilanzstichtagen und 04 eine Rückstellung anzusetzen und wenn ja, mit welcher Höhe?

  • Welche Rolle spielt dabei für den Bilanzstichtag 04 der ...

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